Frage von dala: Neues Fahrrad von Steuern absetzbar, da für Arbeitsweg wichtig?
Ich habe mir ein gebrauchtes Fahrrad gekauft, da mein altes nicht mehr mitgemacht hat. Ein neues konnte ich mir leider nicht leisten. Das Fahrrad brauche ich jeden Tag, um damit eine halbe Stunde zur Arbeit zu fahren und zurück. Ein Auto habe ich nicht, Bus ist teuer und dauert sogar noch länger. Kann ich diesen Fahrradkauf von der Steuer absetzen?
Beste Antwort:
Answer by Fleckvieh
Nein, es sei denn, Du bist selbstständig und es ist ein Firmenfahrrad. Du kannst aber die gefahrenen Kilometer in Deiner Steuererklärung angeben, die werden dann berücksichtigt.
Einen privaten Autokauf kannst Du ja auch nicht geltend machen. Dies gilt übrigens auch für private Straßenbahnen, Busse und Zugwaggons
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Tags: absetzbar, Arbeitsweg, Fahrrad, für, Neues, Steuern, wichtig



Natürlich
NEIN
Den Neukauf als nichtselbstädiger nicht,aber die Pendlerpauschale ab den ersten Kilometer nach dem neuen Verfassungsurteil von Jan. 2008.
Nein. Autos kann man ja auch nicht absetzen. Aber die Kosten für den Weg zum Arbeitplatz.
Wenn Du zusätzlich mit diesem Fahrrad für die Firma Botenfahrten machst, würde ich einmal mit dem Chef und dessen Steuerberater Sprechen (80% Privat, 20% Firmenfahrzeug) diese 20% wären dann in 5jahren von der steuer abstzbar. (ich hoffe das geht so noch)
NEIN !
Du hast eh einen Pauschbetrag von 920€ frei, den Du immer abziehen darfst + 51€ Sparerpauschbetrag. Ansonsten kommt es auf die Nutzung an, aber ich denke nicht, dass Du dem Finanzamt klarmachen kannst, dass Du es nur zu Arbeitszwecken benutzt.
Da aber ein gebrauchtes Fahrrad bestimmt nicht teuerer ist als 920€ ist es eh egal.
BG